ALPENVEREIN – MITGLIED WERDEN
LEISTUNGSUMFANG
für Freizeitunfälle:
Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung) bis zu € 21.810,- für Freizeit und Beruf
Rückhohlkosten (inkl. Überführungskosten von Toten) während der ersten 6 Wochen jeder Auslandsreise unbegrenzt – bei Unfall und Krankheit.
Kostenersatz während der ersten 6 Wochen jeder Auslandsreise bis zu € 7.268,– bei einem stationären Krankenhausaufenthalt infolge von Unfall oder Krankheit – davon bis zu € 1.454,- für ambulante Heilbehandlung (Selbstbehalt € 72,-; gilt nur bei ambulanten Behandlungen).
Verlegungskosten von Verletzten und Überführungskosten von Toten im Inland nach Unfällen.
Nach Krankheit sind Überführungskosten sowie Verlegungskosten im Inland nur gedeckt, wenn eine Bergung vorausgegangen ist, z.B. Herzinfarkt auf Tour.
ACHTUNG
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Ausgenommen sind lediglich Flugsportarten wie Fallschirmspringen, Paragleiten und dergleichen.
Europahaftpflichtversicherung für viele Sportarten bis € 2,180.186,– sowie Europarechtsschutzversicherung für viele Sportarten bis € 32.703,–
Die Prämie für alle Leistungen ist im Jahresbeitrag bereits enthalten.
GEBÜHRENVERZEICHNIS
A-Mitglieder (26-60 Jahre, inkl. Zusendung der AV-Mitglieder, der Sektionsnachrichten des Touristenklubs Innsbrucks sowie Post- und Bankspesen) € 52,00
B-Mitglieder (Ehe- bzw. Lebenspartner von Mitgliedern, Junioren 19-25 Jahre, Pensionisten ab 60 Jahre) € 40,00
Jugend (bis 18 Jahre) € 21,50
Kind bis 6 Jahre € 19,50
FAMILIENERMÄSSIGUNG
Bei Familien, in denen beide Elternteile derselben Alpenvereinssektion angehören, erhalten die Kinder ohne Einkommen die Mitgliedschaft inkl. Versicherungsschutz kostenlos (bis max. 27 Jahre). Dies gilt auch für AlleinerzieherInnen. Anmeldung der Kinder erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Sektion.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Gerne können Sie sich auf direkt an den OEAV www.alpenverein.at wenden.